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LICHTSIGNALANLAGEN

begleitende Lösung zu Hörsystemen

Hörsysteme vermögen Großartiges zu leisten, doch wie verhält es sich in Situationen, in denen Hörsysteme nicht getragen werden, wie z.B. beim Schlafen? Speziell für diese oder besonders schwierige Bereiche gibt es Zubehörlösungen, die eine eigenständige Lebensführung gewährleisten.

Lichtsignalanlagen sind üblicher Weise zur Unterstützung im eigenen Haushalt, aber auch in beruflichen Bereichen eine häufige bedarfsgerechte Ergänzung. Moderne Lichtsignalanlagen arbeiten funkbasiert nach dem Sender-Empfänger-Prinzip, für welches man grundsätzlich mindestens je einen Sender und einen Empfänger benötigt. Die unterschiedlichen Ereignisse wie Türklingeln, Telefon läuten, Brandalarm oder auch Babyrufen werden von den jeweiligen Sendern wahrgenommen und über die Empfänger per Vibration, Licht und/oder Tonsignal bekannt gegeben.


So hat der Anwender beispielsweise die Möglichkeit, im Garten das Klingeln des Postboten an der Haustür wahrzunehmen, trotz einer erheblichen Entfernung. Zusätzlich ist es durch den BE1433 Telefon-Transceiver BT ebenfalls möglich, eine Benachrichtigung aller Ereignisse des Haushalts auf Ihrem Smartphone, Tablet oder sogar auf der Smartwatch zu erhalten. Echtes SmartHome ganz ohne Netzwerkkomplikationen.

Häusliche Sicherheit

Insbesondere in der Nacht wird diese Art von Zubehör immens wichtig, da die Hörsysteme nicht getragen werden. Im Brandfall sendet der spezielle Rauchmelde-Sender ein Signal an alle Empfänger im Haushalt, meist wird in diesem Zusammenhang ein Wecker als Empfänger genutzt. Dies stellt sicher, dass der Betroffene im Gefahrenfall frühzeitig gewarnt wird und sich in Sicherheit bringen kann. Der Geruchssinn des Menschen ist beim Schlafen nicht aktiv, sodass man von dem „Rauchgeruch“ nicht wach wird. Daher kommen 90% aller Brandopfer nicht durch das Feuer selbst, sondern durch eine Rauchgasvergiftung zu Schaden.

Berufliche Notwendigkeit

In Bezug auf die berufliche Verwendung von Lichtsignalanlagen sind Bürosituationen, Anwendungsbereiche mit hohem Dauerlärmpegel (Gehörschutzpflicht) und Maschinenwartung, Fälle, bei welchen oftmals auch Normalhörende von der Lichtsignalanlage profitieren. Bei der Integration von hörgeminderten Mitarbeitern unterstützt das Integrationsamt.

Übernahme durch die Krankenkasse

Zur Gewährleistung einer eigenständigen Lebensführung, als auch bei entsprechenden Hörverlusten können Lichtsignalanlagen bei Indikation durch den HNO-Arzt von den Krankenkassen übernommen werden. Im Bereich des Arbeitsschuztes kann die Berufsgenossenschaft (meist bei einer arbeitsbedingten Schwerhörigkeit) oder das Integrationsamt mit einbezogen werden.